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Normungsarbeit: Sicherheit in elektromagnetischen Feldern |
EMF Elektromagnetische Felder Hier geht es in erster Linie um den Schutz von Personen vor gesundheitlichen Schäden, welche durch elektrische und magnetische Felder entstehen können. Aber auch spezielle Bereiche, wie die Sicherheit vor EMF in explosionsgefährdeter Umgebung. Da die Felder Ströme in leitfähigen Strukturen induzieren, welche Funken erzeugen könnten, die dann zu Explosionen führen. Die Normen für die Sicherheit in EMF beschreiben Berechnungs- und Messmethoden zur Überprüfung der erzeugten Felder von Funkanlagen und alle Arten von elektrischen und elektronischen Geräten, welche entweder beabsichtigt oder unbeabsichtigt elektromagnetische Felder verursachen. Die Grenzwerte für den Personenschutz zum Beispiel werden international von der ICNIRP (Internationale Kommission für den Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung) empfohlen und auch regelmäßig überprüft. Letzlich legen die Gesetzgeber der Länder die verbindlichen Grenzwerte fest. In Deutschland ist es das BImSchG (Bundes-Immissionsschutz-Gesetz) mit der 26. BImSchV ( 26. Verordnung zur Durchführung des Bumdes-Immisionschutzgesetzes über elektromagnetische Felder), in der die geltenden gesetzlichen Grenzwerte festgelegt sind. In der BImSchV wird u.a. auf die Grundnorm EN 50413 verwiesen, für die u.a. auch die Gremien der DKE zuständig sind. Karl, DC2MP ist für den DARC in den Gremien K764 und GAK 764.0.7 vertreten und in dem Spiegelgremium der CENELEC TC106X/WG 21. |
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